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>Das Geheimnis von Grübidaland >Neurungen beim Übertritt 2012 |
Elternbrief 1/2011Scheidegg, den 15.09.2011 Sehr geehrte Eltern, Sehr geehrte Eltern, zum Beginn des Schuljahres 2011/12 möchte ich Sie wieder recht herzlich grüßen und Ihnen auf diesem Wege gleichzeitig einige Informationen zukommen lassen. Ich hoffe, die zurückliegenden Urlaubs- und Ferientage waren erholsam und recht schön für Sie und Ihre Kinder, sodass wir alle gemeinsam wieder mit neuem Schwung und Zuversicht in den Alltag starten können. Mein ganz besonderer Willkommensgruß gilt unseren 38 Schulanfängern. Ihnen wünsche ich, dass sie sich schnell an unserer Schule und ihrer neuen Umgebung eingewöhnen und zurechtfinden und ich bin sicher, dass recht rasch neue nette Bekanntschaften und Freundschaften entstehen. Wie der örtlichen Presse die letzten Tage zu entnehmen war, sind die Schülerzahlen allgemein an Grund- und Hauptschulen weiter zurückgegangen, wir freuen uns über 7 Schüler mehr. Die jahrgangskombinierte Klasse 3/4 führen wir mit 22 Schülern in bewährter Weise weiter. Die 38 ABC-Schützen verteilen sich auf zwei erste Klassen. Die 2. Klasse besuchen 25 Kinder, in der 3. Klasse sitzen 24 Mädchen und Buben und in der 4. Klasse 23. Am 1. Schultag besuchen 132 Kinder, die sich auf 6 Klassen verteilen, unsere Schule, was einem Durchschnitt von 22,0 Schülern/Klasse entspricht (Landkreis: Æ 22,2). Bei insgesamt sehr knapp bemessener Stundenzuweisung für unsere Schule können wir auch heuer leider keine Förderkurse oder klassenübergreifende Arbeitsgemeinschaften über den Pflichtunterricht hinaus anbieten. Ich bin mir aber sicher, dass bei insgesamt doch akzeptablen Klassenstärken und innerschulisch guten Rahmenbedingungen einer pädagogisch fruchtbaren und erfolgreichen Arbeit im neuen Schuljahr nichts im Wege steht, und auch das musische Schaffen trotz fehlender AGs nicht zu kurz kommt. Im Jahre 2012 wird unser wunderbares Schulhaus am Blasenberg 100 Jahre alt. Dieses Jubiläum werden wir Ende Juni mit einem schönen Fest würdigen. Bereits am 13. November 2011 werden die Bühnenstrolche des Theater- und Heimatvereins mit der Darbietung eines eigens für die 100-Jahrfeier geschriebenen Stückes das Jubiläumsjahr einläuten. Ich darf Sie jetzt schon bitten, sich den Termin vorzumerken. Unterstützen Sie die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule wieder positiv durch Ihre enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit uns Lehrkräften und den regen Besuch der Elternabende, Sprechstunden und schulischen Veranstaltungen. Suchen Sie umgehend das Gespräch mit den Lehrkräften, wenn es Probleme gibt. Nur gemeinsam können wir in beharrlichem und konsequenten Wirken unseren und Ihren Erziehungsauftrag zu Höflichkeit, Toleranz, Mitmenschlichkeit und sozialer Verantwortung an den uns anvertrauten jungen Menschen erfolgreich verwirklichen. So werden wir auch heuer konsequent an unserem Projekt GRÜBIDA zur Werteerziehung weiterarbeiten und der Gesundheitserziehung ebenfalls viel Aufmerksamkeit widmen. In diesem Sinne freue ich mich auf ein gutes, erfolgreiches Schuljahr. Veränderungen im Personalstand Nicht mehr an unserer Schule tätig in diesem Schuljahr: Frau Rita Maidel (Ruhestand)
Neu im
Kollegium: Ferienordnung 2011/12
Allerheiligen
31.10.2011 – 05.11.2011 Außerdem unterrichtsfrei: Mittwoch, 16.11.11 (Buß- und Bettag) Bitte bedenken Sie bei Ihrer Urlaubsplanung, dass eine Beurlaubung von Schülern für Urlaubsreisen nach der Volksschulordnung (§25) grundsätzlich nicht möglich ist. Entschuldigung im KrankheitsfallBitte verständigen Sie am 1. Versäumnistag sofort, d.h. noch vor Unterrichtsbeginn, die Schule telefonisch oder schriftlich (evtl. durch Mitschüler) und reichen Sie die schriftliche Entschuldigung auf jeden Fall nach. Telefonnummer der Schule: (08381) 2270 Fax: 08381-942412 · Für die Kinder der 1., 2. und 3. Jahrgangsstufe endet der Unterricht an manchen Tagen bereits um 11.20 Uhr. Die Fahrschüler sind informiert, im Aufenthaltsraum im Erdgeschoss bis 12.10 Uhr auf den Schulbus zu warten. Dort werden sie von einer Aufsichtsperson betreut. Alle anderen sollen sich zügig auf den Nachhauseweg machen. Wir bitten Sie, Ihre Kinder auch immer wieder daran zu erinnern. · Schultaschen/Getränke/Bücher Bei der Rückgabe der lernmittelfreien Bücher am Ende des letzten Schuljahres mussten wir leider wieder einige neu ausgegebene Bücher aussortieren, die durch sorglosen Umgang oder in der Schultasche ausgelaufene Getränke unbrauchbar geworden waren. Helfen Sie bitte mit, Schaden zu verhindern und achten Sie bei Getränkebehältern auf sicheren und dichten Verschluss. Glasflaschen sind ungeeignet, da wir damit in den Pausen immer wieder Scherben erleben.
Zudem sprudelt in der Aula ein Trinkbrunnen, an dem sich
unsere Schüler mit ihren Bechern oder Trinkflaschen in den Pausen
nach Herzenslust laben können. · Gesundes Schulfrühstück: Unterstützen auch Sie bitte unsere Bemühungen um gesundes Pausebrot. Wir hoffen das Bayerische Schulfruchtprogramm in diesem Schuljahr fortsetzten zu können. Dann wird das Elternteam um Frau Langes wieder in bewährter Weise den Kindern jeden Mittwoch zur Pause gesunde Köstlichkeiten aus Obst und Gemüse zubereiten. · Halten im Schulbusbereich: Immer wieder führen gerade bei schlechtem Wetter vor der Schule an der Bushaltestelle mit Ihren PKW wartende Eltern dort zu unübersichtlichen und nicht ungefährlichen Verkehrssituationen für heimgehende Schüler und Behinderungen der einfahrenden Busse. Halten Sie bitte den Bereich der Bushaltestelle frei!
bitte LESEN SIE SICH DIESES merkblatt SORGFÄLTIG DURCH Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 S.2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden Soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien- Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Rege! nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze. ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende" ' Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar- ,Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also. bei .ernsthaften Erkrankungen'Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden. Benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause Jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem. Fall muss ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.
WERTEERZIEHUNG -Scheidegg ist GRÜBIDA-LandElternbrief Oktober 2009 Liebe Eltern, mit der Weiterarbeit an unserem 1. Projekt zum neuen
Aufgabenfeld "Werteerziehung" an bayerischen Schulen wollen
wir unser Profil in Richtung einer Schule, in die alle gerne gehen, weil
man dort nett und freundlich miteinander umgeht, weiter ausbilden. Grundformen der Höflichkeit, wie GRÜSSEN, BITTEN,
DANKEN, sind bei zu vielen Menschen heute nicht mehr
selbstverständlich, leider, auch bei unseren Kindern. Deshalb starteten
wir das Projekt GRÜBIDA - Scheidegg ist GRÜBIDA-LAND. Was hat es damit
auf sich? Lassen Sie sich von Ihren Kindern die Geschichte von GRÜBIDA
erzählen - sie wird in allen Klassen behandelt. In Rollenspielen werden
Formen der Höflichkeit eingeübt, wie richtiges!!! Grüßen (und nicht
nur ein schnoddriges und kumpelhaftes Hallo z. B.), eine Bitte, einen
Wunsch höflich vortragen und sich freundlich für ein Entgegenkommen
bedanken. Gewiss werden auch Schilder oder Poster entstehen, die uns
beim Betreten des Schulhauses, beim Eintritt ins Klassenzimmer und
anderen Orten an GRÜBIDA erinnern. Das gesamte Hauspersonal (Lehrer,
Sekretärin, Hausmeister, Putzfrau) wird versuchen so zu reagieren, wie
die Personen in der Geschichte. Unterstützen Sie uns bitte bei unserem Vorhaben!
Einem Kurort wie Scheidegg, in dem viele Einwohner vom
Fremdenverkehr leben, steht es sicher gut an, wenn fröhliche Kinder
auch fremde Erwachsene auf der Straße, auf Spazierwegen, in den Parks
und vor den wenigen noch verbliebenen Geschäften freundlich grüßen. Allerdings zeigen die ersten Erfahrungen, dass es doch ein
langer Weg ist, die angestrebten Verhaltensweisen zu automatisieren und
es vieler Übung und Erinnerungen bedarf. Machen wir also gemeinsam weiter, nach dem Motto "Was Hänschen
nicht lernt, ..." Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ihr H. Faulhaber und das Team der VS Scheidegg GrüBiDa-Land ist wie jedes andere Land auf der Welt. Doch seine Bewohner haben ein Geheimnis, das die Großeltern den Eltern und diese wiederum den Kindern verraten. Dieses Geheimnis macht den Bewohnern von GrüBiDa-Land das Leben viel angenehmer als anderswo. Leute, die das Geheimnis nicht kennen, haben es schwerer. Und davon erzählt unsere Geschichte: Herr
Wiewald betritt in GrüBiDa-Land ein Geschäft um sich einen Hut zu
kaufen. „Einen
schönen guten Tag wünschen wir Ihnen! Was darf es sein?", sagt plötzlich
eine Verkäuferin und hat für Herrn Wiewald Zeit. „Einen
Hut möchte ich kaufen. Zeigen Sie mir einige Modelle!" Wie wenn er
wieder Luft wäre, schaut die zunächst so freundliche Verkäuferin
durch Herrn Wiewald hindurch. Was soll er nur machen? Ganz in seiner Nähe
werden freundliche Kunden von freundlichen Verkäuferinnen bedient. Er hört
doch genau, wie der Kunde neben ihm sagt: „Können Sie mir bitte einige Gürtel zeigen?" Und schon bringt die höfliche Frau ein Dutzend Gürtel. „Bitte sehr!" schimpft Herr Wiewald und denkt sich dazu: „Wenn
ich hier nicht bedient werde, dann gehe ich woanders hin. Das ist ja
eine Unverschämtheit. Bodenlos!" Und
schon ist die Verkäuferin wieder da und sagt mit einem Lächeln:
„Aber bitte sehr! Hier haben wir ein besonders schönes Modell. Wollen
Sie den Hut probieren? Ich zeige Ihnen aber gerne noch andere Hüte." Die freundliche Beratung gefällt Herrn Wiewald und stimmt ihn so fröhlich, dass er auch noch eine Krawatte kauft. Er zahlt und nimmt seine beiden Päckchen. Er dreht sich um und will gehen. O Schreck!!! Gerade hatte Herr Wiewald die Päckchen noch in der Hand - jetzt sind sie verschwunden. Er steht mit leeren Händen da und versteht die Welt nicht mehr!?! Er
zieht seine Einkaufsrechnung aus der Tasche und will sein Geld zurück.
Für nichts will er auch nichts bezahlen! Da liest er auf der Rechnung
ganz unten: „Wir
bedanken uns ganz herzlich für Ihren Einkauf - Auf Wiedersehen!/'
Nun wird Herrn Wiewald einiges klar! „Vielen Dank für ihre
freundliche Beratung!" sagt er zur Verkäuferin und hält plötzlich
seine beiden Päckchen wieder in der Hand. Beim Verlassen
des Geschäftes vergisst er auch nicht „Auf Wiedersehen" zu
sagen. Und die anderen
Kunden und Verkäuferinnen winken ihm nach. Manfred
Hahn
Neuerungen im Übertrittsverfahren 15.09.2011 An die Eltern der 4. Jahrgangsstufe Ergänzend zu den §§ 29 und 43 der Volksschulordnung für das Übertrittsverfahren erließ das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weitere Richtlinien. So sollen durch ergänzende Regelungen die Leistungserhebung und –bewertung in Jahrgangsstufe 4 für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern transparenter gemacht werden.
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Richtzahlen für Leistungsnachweise
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Ankündigung von Probearbeiten
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Stärkere Ausweisung von Lernphasen Außerdem wurden die allgemeinen Übertrittsbedingungen vereinfacht und dem Elternwillen wird mehr Rechnung getragen. Genauere Informationen hierüber erhalten Sie an einem Elternabend speziell zu diesem Thema im November.
Sehr geehrte Eltern, die Klassenlehrer der Volksschule Scheidegg halten am Mittwoch, den 21. März 2012, von 16.00 - 18.30 Uhr einen Elternsprechtag im jeweiligen Klassenzimmer ab, zu dem wir Sie freundlichst einladen. Auf Wunsch können Sie auch die Fachlehrer sprechen. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind die Klassenlehrer gerne bereit, soweit möglich, Terminvereinbarungen zu treffen. Tragen Sie deshalb bitte, wenn Sie einen Gesprächstermin wünschen, in der Empfangsbestätigung den Ihnen gelegenen Zeitraum ein. Haben Sie aber bitte Verständnis, dass für längere Gespräche am Sprechtag die Zeit nicht ausreicht. Nutzen Sie hierfür bitte die wöchentliche Sprechstunde. Mit freundlichen Grüßen gez. H. Faulhaber 100 Jahre Volksschule Scheidegg am Blasenberg
Am 29. und 30. Juni 2012 feiert die Volksschule Scheidegg am Blasenberg ihr 100-jähriges Bestehen. Näheres in Bälde! Für eine Ausstellung in diesem Zusammenhang suchen
wir alte Fotos, Schulhefte, Zeugnisse, ... Elternbrief vom
März 2012 - Liebe Eltern,
unterstützen Sie unsere Bemühungen und den allwöchentlichen
vorbildlichen Einsatz des Elternteams um Frau Barbara Langes für
gesundes und schmackhaftes Schulfrühstück und bewusste Ernährung.
Helfen Sie mit, die die Empfehlungen der
Das gesamte Geheft
finden Sie unter
www.kinder-im-gleichgewicht.eu/
: Pausenmahlzeit von zuhause Gut zusammengestellte Zwischenmahlzeiten liefern Energie, unterstützen das Wohlbefinden, stabilisieren den Blutzuckerspiegel und helfen somit Leistungstiefs zu vermeiden. Nicht allen Familien ist die Bedeutung der Zwischenmahlzeiten bewusst. Deshalb ist es empfehlenswert, die Eltern über die Vorteile gut zusammengestellter Pausenmahlzeiten zu informieren und ihnen auch konkrete Vorschläge zu machen, was sie ihren Kindern mit in die Schule geben sollen. Anregungen für die Information der Eltern sowie einfache Pausenrezepte finden Sie in diesem Abschnitt: Bedeutung der Pausen und Pausenmahlzeiten Eine schmackhafte Pausenmahlzeit macht aktiv und aufnahmefähig! Für Kinder, die wenig gefrühstückt haben, ist die Pausenmahlzeit umso wichtiger. Eine gute Mischung aus Vollkornprodukten, Obst, Gemüse und Milchprodukten versorgt sie mit wichtigen Nährstoffen, um bis zur letzten Unterrichtsstunde aufmerksam sein zu können. Geben Sie Ihrem Kind keine Süßigkeiten für die Pausenmahlzeit mit! Meiden Sie auch gezuckerte Getränke und fettreiche Snacks! Trotz anders-lautender Werbeaussagen sättigen diese nicht richtig, liefern zu viel Fett und zu wenig wertvolle Inhaltsstoffe. Zudem tragen sie zur Entwicklung von Karies und Übergewicht bei. Nicht empfohlen werden deshalb: Süßgetränke wie Cola, Eistee oder gezuckerte Fruchtsäfte, gesüßte Milchmischgetränke, Süßigkeiten wie Schokolade, Milchschnitten, Gummibärchen, Kekse oder Getreideriegel sowie Kartoffelchips, Salznüsse und Kuchen. Pausen sind wichtige Auszeiten vom Schulalltag. Dabei soll Ihr Kind den angestauten Bewegungsdrang ausleben und Energie auftanken. Mit einer bedarfsgerechten Pausenmahlzeit wird für genügend Nachschub an Energie und Flüssigkeit gesorgt und Konzentrationsmangel vorgebeugt. Hitliste der Pausenmahlzeiten Lassen Sie Ihr Kind aus der nachfolgenden Liste der empfehlenswerten Lebensmittel für die Pausenmahlzeit in der Schule (Schuljause/Schulvesper/Znüni) [4,5,7], das auswählen, was es gerne mag. Geben Sie ihm am besten abwechslungsweise aus jeder Kategorie etwas mit! Besprechen Sie mit Ihrem Kind, was derzeit Saison hat und was aus der Region kommt. Verpacken Sie die Mahlzeit in einer verschließbaren Plastikbox. Was isst du gerne als Pausenmahlzeit? Obst/Früchte (gewaschen und am besten geschnitten):
Rohkost/Gemüse (Gewaschen und am besten geschnitten):
Brot/Getreideprodukt:
Milch/Milchprodukte:
Nüsse (eine kleine Hand voll):
Getränke von zuhause Achten Sie darauf, dass Ihr Kind ausreichend trinkt, denn das beugt Müdigkeit, Konzentrationsmangel und Kopfschmerzen vor. Falls in der Schule keine Möglichkeit zum Wassertrinken gegeben ist, geben Sie Ihrem Kind auf jeden Fall etwas mit! Am besten sind: Wasser oder ungesüßter Kräuter- bzw. Früchtetees. Erinnern auch Sie Ihr Kind an unseren Trinkbrunnen, wo Trinkflaschen in den Pausen und vor Unterrichtsbeginn gefüllt werden können!
Das ganze Geheft als PDF:
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